|  Informationen und Formulare  der Fakultät  Forschungssemester gemäß § 49 Abs. 7 LHG 
  Kooptierung 
  Außerplanmäßige Professur 
  Lehrauftrag 
  Teilnehmerbegrenzung bei Lehrveranstaltungen 
  Erteilung einer Prüfungsbefugnis 
  Informationen zum  Parallelstudium/Quereinstieg in ein Studium 
  Titellehre 
  Handreichung zur Verfahrensweise bei Änderungen 
              an Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen 
              und Modulhandbüchern 
              in der Fakultät 
  Informationen und Formulare  zur Promotion an der Fakultät 
  Informationen und Formulare zur Habilitation an der Fakultät 
  Informationen und Formulare der Ethikkommission der Fakultät 
 
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          Forschungssemester gemäß § 49 Abs. 7 LHG  
 
 
                
                   Anträge können  Professor/innen der Fakultät stellen.
                  
                
                  Bitte beachten Sie, dass nur  vollständige Anträge  akzeptiert werden!
                  
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          Kooptierung  
 
 
                
                  
                
                  Nur von Lehrstuhlinhaber/innen kann eine Kooptierung in Absprache mit dem betreffenden Institut, dem/der Dekan/in der externen Fakultät sowie dem Dekan dieser Fakultät gestellt werden. 
                  
                
                  Bitte beachten Sie, dass nur  vollständige Anträge  akzeptiert werden! 
                  Antragsunterlagen:
                     
                        Antrag des/der Antragstellers/inLebenslauf,                       aus dem der wissenschaftliche Werdegang ersichtlich istSchriftliche  Stellungnahme des/der Geschäftsführenden Direktors/in des betreffenden Institut | 
  
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          Außerplanmäßige Professur  
 
 
                
                  
                Kriterienblatt  zur Beantragung Außerplanmäßiger  Professuren (Stand 14.01.2017)
                    
                      
                        Voraussetzungen 
                          
                            AntragstellungGemäß LHG § 39 (4) und GO § 26 kann der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger  Professor/in“ auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger  Lehrtätigkeit ab  Verleihung der venia legendi gestellt werden.
 
                            LehrveranstaltungenDie Lehrveranstaltungen  mit einer Mindestdauer von 2 SWS sind vorwiegend im Pflichtunterricht  für Studierende des Fachs der verliehenen venia legendi durchzuführen. Die  abgehaltenen Unterrichtsstunden sind präzise nachzuweisen.
                            PublikationenMindestanforderung  bezüglich der Zahl und Qualität der für eine außerplanmäßige Professur  erforderlichen werden nicht festgelegt. Für die Bewertung der wissenschaftlichen  Leistung durch die Fakultät, kommt es indessen besonders auf Publikationen nach  der Habilitation (bzw. nach der Zwischenevaluation) an.
                        Die einzureichenden Unterlagen sind nummeriert (1-10) als PDF-Dokumente ausschließlich elektronisch  per Downloadlink (vorranging per heiBOX) an dekanat@verkult.uni-heidelberg.de  zu übermitteln.  
Es werden nur vollständige  Unterlagen akzeptiert. 
Bitte  nummerieren Sie die Dokumente (1-10). 
                        
                          Ausführliche schriftliche Stellungnahme der/des Geschäftsführende/n  Direktor/inDer Antrag ist über die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des  Fachs, die/der den Antrag unterstützt (ausführliche schriftliche  Stellungnahme) und vor der Fakultät vertreten muss, an das Dekanat  einzureichen.
 Bei Antragstellern, die nicht  hauptberuflich an der Universität Heidelberg tätig sind, ist eine zusätzliche  schriftliche Bestätigung durch die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des  Fachs erforderlich, aus der hervorgeht, dass die regelmäßige Wahrnehmung der  Lehrverpflichtung an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische  Kulturwissenschaften gewährleistet ist.
                          Dem Antrag sind außerdem drei externe Gutachtervorschläge (mit  vollständiger Adresse) beizufügen, die von der/dem Geschäftsführende/n Direktor/in abgezeichnet  sein muss. Die Gutachter sollen fachkompetent aber neutral sein. Sie dürfen  nicht durch gemeinsame Forschungsprojekte oder gemeinsame Publikationen mit  der/dem Antragsteller/in verbunden sein. 
                          Antrag 
                          
                        
                          Lebenslauf  und wissenschaftlicher Werdegang 
                          PublikationslisteDie  Publikationen müssen vor und nach der Habilitation  klar voneinander getrennt aufgeführt werden.
                          Auflistung aller LehrveranstaltungenVollständige,  semesterweise Auflistung  aller Lehrveranstaltungen seit der Habilitation. Bei Antragstellern,  die außerhalb der Universität Heidelberg tätig sind, wird außerdem eine klare  Aussage darüber erwartet, wie und wann die/der Betreffende gedenkt, auch in Zukunft  seiner Lehrverpflichtung nachzukommen
                          Angabe der Anzahl der betreuten und abgeschlossenen Promotionsarbeiten 
                          Promotionsurkunde 
                          Habilitationsurkunde 
                        
                          Hinweis:Die  Lehrbefugnis und die Bezeichnung außerplanmäßige/r Professor/in kann gemäß GO §  26 (4) entzogen werden, wenn der/die Betroffene aus Gründen, die er/sie zu  vertreten hat, zwei Jahre keine Lehrtätigkeit mehr ausgeübt hat.
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          Teilnehmerbegrenzung bei Lehrveranstaltungen  
 
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          Erteilung einer Prüfungsbefugnis  
 
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          Informationen zum  Parallelstudium/Quereinstieg in ein Studium 
 
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          Handreichung zur Verfahrensweise bei Änderungen 
            an Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen und Modulhandbüchern 
            in der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften (Stand 12.06.2024)
 
 
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          Informationen und Formulare  zur Promotion an der Fakultät
 
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          Informationen und Formulare zur Habilitation an der Fakultät 
 
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          Informationen und Formulare der Ethikkommission der Fakultät  
 
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    | Informationen zu Verfahrenswegen und -regelungen bei sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking und Verfahren zum Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten (GUIDE) | 
  
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      Im Alltag von Studium, Arbeit und Forschung sind viele  Menschen an der Universität Heidelberg in Kontakt. Innerhalb der Universität  regelt die Senatsrichtlinie  partnerschaftliches Verhalten ein respektvolles und faires Miteinander. Der  Umgang aller Angehörigen sollte frei von Diskriminierung, sexueller  Belästigung, Mobbing, Stalking sein und auftretende Konflikte sollten  konstruktiv gelöst werden. 
 Für GUIDE – dem Verfahren zum Umgang mit Konflikten und  Fehlverhalten von UNIFY – starten als neue Anlaufstellen ab 15. November 2024  Vertrauenslotsen/innen an verschiedenen Stellen der Universität in ihre  ehrenamtliche Tätigkeit - direkt vor Ort ansprechbar, zeitnah und vertraulich.
 
 Vertrauenslotsen/innen kennen Wege und Ansprechpersonen an der  Universität und können zielgerichtet verweisen.
 
 Ratsuchende Angehörige der Universität können bei  Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Stalking oder Konflikten im  Arbeits-/oder Studienkontext Personen aus dem Pool aller  Vertrauenslotsen/innen der Universität ansprechen. Die entsprechende  Datenschutzerklärung finden Sie auf der Seite der Vertrauenslotsen/innen. Aus  unserer Einrichtung sind direkt vor Ort für Sie da:
 Prof. Dr. Katajun Lindenberg (katajun.lindenberg@psychologie.uni-heidelberg.de)
 Kim Keller (kim.keller@psychologie.uni-heidelberg.de).
 Für eine Kontaktaufnahme vereinbaren Sie gerne per Mail oder im direkten Kontakt einen Termin für ein  persönliches Treffen. Nennen Sie dabei bitte nur Ihren Wunsch nach einem  vertraulichen Gespräch! Für Inhalte besteht Raum im persönlichen Kontakt. Die Ansprache der  Vertrauenslotsen/innen und die Gespräche verlaufen grundlegend vertraulich und  anonymisiert. Um zu  erfassen, welche Möglichkeiten Sie haben, sind Namen oder Angaben zu Dritten, die  Rückschlüsse auf Personen zulassen nicht erforderlich.
 
 Mehr Informationen im Zusammenhang „Antidiskriminierung und Konflikte“, zu  GUIDE, Beratungsmöglichkeiten und zu den Vertrauenslotsen/innen gibt es bei UNIFY.
 
      Weitere konkrete Handlungsmöglichkeiten  und Beratungsangebote für Betroffene sowie die Kontaktinformationen der offiziellen Ansprechpartner/innen können hier  gefunden werden. 
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