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Informationen und Formulare der Fakultät

Informationen und Formulare des Dezernat Personal

Servicebereich für Lehrende

Informationen zu Verfahrenswegen und -regelungen bei sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking und Verfahren zum Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten (GUIDE)

Rechtsgrundlagen



Informationen und Formulare der Fakultät

Forschungssemester gemäß § 49 Abs. 7 LHG
Kooptierung
Außerplanmäßige Professur
Lehrauftrag
Teilnehmerbegrenzung bei Lehrveranstaltungen
Erteilung einer Prüfungsbefugnis
Informationen zum Parallelstudium/Quereinstieg in ein Studium
Titellehre
Handreichung zur Verfahrensweise bei Änderungen an Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen und Modulhandbüchern in der Fakultät
Informationen und Formulare zur Promotion an der Fakultät
Informationen und Formulare zur Habilitation an der Fakultät
Informationen und Formulare der Ethikkommission der Fakultät

 

  • Forschungssemester gemäß § 49 Abs. 7 LHG


  • Kooptierung

    • Bitte nehmen Sie VOR Antragstellung Kontakt mit dem Dekanat, Frau Flämig, auf!
    • Nur von Lehrstuhlinhaber/innen kann eine Kooptierung in Absprache mit dem betreffenden Institut, dem/der Dekan/in der externen Fakultät sowie dem Dekan dieser Fakultät gestellt werden.
    • Anträge müssen elektronisch im Dekanat eingereicht werden (dekanat@verkult.uni-heidelberg.de) .
    • Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden!
    • Antragsunterlagen:
      • Antrag des/der Antragstellers/in
      • Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang ersichtlich ist
      • Schriftliche Stellungnahme des/der Geschäftsführenden Direktors/in des betreffenden Institut

 

  • Außerplanmäßige Professur

    • Bitte nehmen Sie VOR Antragstellung Kontakt mit dem Dekanat, Frau Flämig, auf!
    • Kriterienblatt zur Beantragung Außerplanmäßiger Professuren (Stand 14.01.2017)
      • Voraussetzungen
        • Antragstellung
          Gemäß LHG § 39 (4) und GO § 26 kann der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor/in“ auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit ab Verleihung der venia legendi gestellt werden.
          Zum anderen kann auch nach § 51 (9) der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor/in“ auf Vorschlag der Fakultät gestellt werden, sofern die Person eine Hochschuldozentur wahrnimmt oder sich im Rahmen einer Juniordozentur nach Maßgabe von Absatz 7 bewährt hat und nach dessen Ablauf weiterhin Aufgaben in der Lehre im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden (SWS) wahrnimmt.
        • Lehrveranstaltungen
          Die Lehrveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 2 SWS sind vorwiegend im Pflichtunterricht für Studierende des Fachs der verliehenen venia legendi durchzuführen. Die abgehaltenen Unterrichtsstunden sind präzise nachzuweisen.

        • Publikationen
          Mindestanforderung bezüglich der Zahl und Qualität der für eine außerplanmäßige Professur erforderlichen werden nicht festgelegt. Für die Bewertung der wissenschaftlichen Leistung durch die Fakultät, kommt es indessen besonders auf Publikationen nach der Habilitation (bzw. nach der Zwischenevaluation) an.
      • Die folgenden Unterlagen sind ausschließlich elektronisch (dekanat@verkult.uni-heidelberg.de) als PDF einzureichen.
        Es werden nur vollständige Unterlagen akzeptiert.
        Bitte nummerieren Sie die Dokumente (1-10).
        1. Ausführliche schriftliche Stellungnahme der/des Geschäftsführende/n Direktor/in
          Der Antrag ist über die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des Fachs, die/der den Antrag unterstützt (ausführliche schriftliche Stellungnahme) und vor der Fakultät vertreten muss, an das Dekanat einzureichen.
          Bei Antragstellern, die nicht hauptberuflich an der Universität Heidelberg tätig sind, ist eine zusätzliche schriftliche Bestätigung durch die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des Fachs erforderlich, aus der hervorgeht, dass die regelmäßige Wahrnehmung der Lehrverpflichtung an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften gewährleistet ist.
        2. Dem Antrag sind außerdem drei externe Gutachtervorschläge (mit vollständiger Adresse) beizufügen, die von der/dem Geschäftsführende/n Direktor/in abgezeichnet sein muss. Die Gutachter sollen fachkompetent aber neutral sein. Sie dürfen nicht durch gemeinsame Forschungsprojekte oder gemeinsame Publikationen mit der/dem Antragsteller/in verbunden sein.
        3. Antrag
        4. vollständig ausgefüllter Personalbogen mit Lichtbild
        5. Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang
        6. Publikationsliste
          Die Publikationen müssen vor und nach der Habilitation klar voneinander getrennt aufgeführt werden.
        7. Auflistung aller Lehrveranstaltungen
          Vollständige, semesterweise Auflistung aller Lehrveranstaltungen seit der Habilitation. Bei Antragstellern, die außerhalb der Universität Heidelberg tätig sind, wird außerdem eine klare Aussage darüber erwartet, wie und wann die/der Betreffende gedenkt, auch in Zukunft seiner Lehrverpflichtung nachzukommen
        8. Angabe der Anzahl der betreuten und abgeschlossenen Promotionsarbeiten
        9. Promotionsurkunde
        10. Habilitationsurkunde
      • Hinweis:
        Die Lehrbefugnis und die Bezeichnung außerplanmäßige/r Professor/in kann gemäß GO § 26 (4) entzogen werden, wenn der/die Betroffene aus Gründen, die er/sie zu vertreten hat, zwei Jahre keine Lehrtätigkeit mehr ausgeübt hat.

 

  • Lehrauftrag

    • Informationen des Dezernat Personal zum Thema Lehraufträge: Link
    • Lehraufträge müssen über die/den Verantwortliche/n im jeweiligen Institut der Fakultät im Dekanat elektronisch (studiendekanat@verkult.uni-heidelberg.de) eingereicht werden.
    • Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden!
    • Antragsunterlagen:
      • Formular: Antrag Lehrauftrag (letzte Änderung: 01.02.2016).
        Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular. Und bitte beachten Sie auch die Ergänzung in Spalte 1. Wir benötigen zwingend diese Information. Sollten diese Angaben fehlen, kann über den Lehrauftrag/die Lehraufträge nicht befunden werden.

 

 

  • Erteilung einer Prüfungsbefugnis

 

  • Informationen zum Parallelstudium/Quereinstieg in ein Studium

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  • Titellehre

    • LHG: § 39 Abs. 3
      Auf Grund der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefugnis für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet verliehen. Mit der Verleihung ist das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozentin" oder "Privatdozent" verbunden, wenn diese in ihrem Fachgebiet Lehrveranstaltungen von mindestens zwei Semesterwochenstunden abhalten.

      Grundordnung der Universität Heidelberg: § 26 Abs. 5
      Die Lehrverpflichtung nach § 39 Abs.3 LHG, an die die Berechtigung zur Führung des Titels Privatdozent/in geknüpft ist, ist grundsätzlich an der Universität Heidelberg zu erfüllen. Über Ausnahmen von diesem Grundsatz entscheidet der/die Dekan/in der betroffenen Fakultät im Einvernehmen mit dem/der Rektor/in oder einem von diesem bestimmten anderen Mitglied des Rektorats.

      - Habilitationsordnung vom 26.05.2006: § 17 Ruhen, Widerruf, Erlöschen der Lehrbefugnis und der Habilitation
      - Habilitationsordnung vom 29.09.2021: § 17 Ruhen, Widerruf, Erlöschen der Lehrbefugnis und der Habilitation

    • Bitte haben Sie im Blick, dass Sie das Dekanat z. B. bei einer Professurvertretung, Rufanahme, Umhabilitation etc. informieren müssen, ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Titellehre an der Universität Heidelberg in Ihrem Fach oder Fachgebiet erfüllen.
      Am Ende jedes Semestes werden Sie vom Dekanat aufgefordert, eine Lehrerfassungsbogen über die erbrachte Titellehre auszufüllen und zurückzusendern.
    • Anträge auf Befreiung von der Titellehre (z. B. bei einer Professurvertretung etc.) müssen frühzeitig und nicht erst im laufenden Semester gestellt werden.
    • Der formlose Antrag muss im Dekanat eingereicht werden. Dies kann auch elektronisch erfolgen.

 

  • Handreichung zur Verfahrensweise bei Änderungen an Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen
    und Modulhandbüchern in der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften
    (Stand 12.06.2024)

 

  • Informationen und Formulare zur Promotion an der Fakultät

 

  • Informationen und Formulare zur Habilitation an der Fakultät

 

  • Informationen und Formulare der Ethikkommission der Fakultät




Informationen und Formulare des Dezernat Personal

 

  • Informationen: Link
  • Formulare und Merkblätter: Link



Servicebereich für Lehrende

 

  • Serviceportal für Lehrende: Link
  • Einrichtung von Studiengängen: Link
  • Änderungen von Ordnungen: Link
  • Plagiatcheck: Link



Informationen zu Verfahrenswegen und -regelungen bei sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking und Verfahren zum Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten (GUIDE)

Im Alltag von Studium, Arbeit und Forschung sind viele Menschen an der Universität Heidelberg in Kontakt. Innerhalb der Universität regelt die Senatsrichtlinie partnerschaftliches Verhalten ein respektvolles und faires Miteinander. Der Umgang aller Angehörigen sollte frei von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking sein und auftretende Konflikte sollten konstruktiv gelöst werden.

Für GUIDE – dem Verfahren zum Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten von UNIFY – starten als neue Anlaufstellen ab 15. November 2024 Vertrauenslotsen/innen an verschiedenen Stellen der Universität in ihre ehrenamtliche Tätigkeit - direkt vor Ort ansprechbar, zeitnah und vertraulich.

Vertrauenslotsen/innen kennen Wege und Ansprechpersonen an der Universität und können zielgerichtet verweisen.

Ratsuchende Angehörige der Universität können bei Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Stalking oder Konflikten im Arbeits-/oder Studienkontext Personen aus dem Pool aller Vertrauenslotsen/innen der Universität ansprechen. Die entsprechende Datenschutzerklärung finden Sie auf der Seite der Vertrauenslotsen/innen. Aus unserer Einrichtung sind direkt vor Ort für Sie da:
Prof. Dr. Katajun Lindenberg
Kim Keller.


Für eine Kontaktaufnahme vereinbaren Sie gerne per Mail oder im direkten Kontakt einen Termin für ein persönliches Treffen. Nennen Sie dabei bitte nur Ihren Wunsch nach einem vertraulichen Gespräch! Für Inhalte besteht Raum im persönlichen Kontakt. Die Ansprache der Vertrauenslotsen/innen und die Gespräche verlaufen grundlegend vertraulich und anonymisiert. Um zu erfassen, welche Möglichkeiten Sie haben, sind Namen oder Angaben zu Dritten, die Rückschlüsse auf Personen zulassen nicht erforderlich.

Mehr Informationen im Zusammenhang „Antidiskriminierung und Konflikte“, zu GUIDE, Beratungsmöglichkeiten und zu den Vertrauenslotsen/innen gibt es bei UNIFY.


Weitere konkrete Handlungsmöglichkeiten und Beratungsangebote für Betroffene sowie die Kontaktinformationen der offiziellen Ansprechpartner/innen können hier gefunden werden.



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Latest Revision: 19.11.2024