Informationen und Formulare der Fakultät
Forschungssemester gemäß § 49 Abs. 7 LHG
Kooptierung
Außerplanmäßige Professur
Lehrauftrag
Teilnehmerbegrenzung bei Lehrveranstaltungen
Erteilung einer Prüfungsbefugnis
Informationen zum Parallelstudium/Quereinstieg in ein Studium
Titellehre
Handreichung zur Verfahrensweise bei Änderungen
an Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen
und Modulhandbüchern
in der Fakultät
Informationen und Formulare zur Promotion an der Fakultät
Informationen und Formulare zur Habilitation an der Fakultät
Informationen und Formulare der Ethikkommission der Fakultät
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- Forschungssemester gemäß § 49 Abs. 7 LHG
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Anträge können Professor/innen der Fakultät stellen.
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Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden!
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- Kooptierung
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Nur von Lehrstuhlinhaber/innen kann eine Kooptierung in Absprache mit dem betreffenden Institut, dem/der Dekan/in der externen Fakultät sowie dem Dekan dieser Fakultät gestellt werden.
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Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden!
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Antragsunterlagen:
- Antrag des/der Antragstellers/in
- Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang ersichtlich ist
- Schriftliche Stellungnahme des/der Geschäftsführenden Direktors/in des betreffenden Institut
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- Außerplanmäßige Professur
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- Kriterienblatt zur Beantragung Außerplanmäßiger Professuren (Stand 14.01.2017)
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Voraussetzungen
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Antragstellung
Gemäß LHG § 39 (4) und GO § 26 kann der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor/in“ auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit ab Verleihung der venia legendi gestellt werden.
Zum anderen kann auch nach § 51 (9) der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor/in“ auf Vorschlag der Fakultät gestellt werden, sofern die Person eine Hochschuldozentur wahrnimmt oder sich im Rahmen einer Juniordozentur nach Maßgabe von Absatz 7 bewährt hat und nach dessen Ablauf weiterhin Aufgaben in der Lehre im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden (SWS) wahrnimmt.
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Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 2 SWS sind vorwiegend im Pflichtunterricht für Studierende des Fachs der verliehenen venia legendi durchzuführen. Die abgehaltenen Unterrichtsstunden sind präzise nachzuweisen.
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Publikationen
Mindestanforderung bezüglich der Zahl und Qualität der für eine außerplanmäßige Professur erforderlichen werden nicht festgelegt. Für die Bewertung der wissenschaftlichen Leistung durch die Fakultät, kommt es indessen besonders auf Publikationen nach der Habilitation (bzw. nach der Zwischenevaluation) an.
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Die folgenden Unterlagen sind ausschließlich elektronisch ( dekanat@verkult.uni-heidelberg.de) als PDF einzureichen.
Es werden nur vollständige Unterlagen akzeptiert.
Bitte nummerieren Sie die Dokumente (1-10).
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Ausführliche schriftliche Stellungnahme der/des Geschäftsführende/n Direktor/in
Der Antrag ist über die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des Fachs, die/der den Antrag unterstützt (ausführliche schriftliche Stellungnahme) und vor der Fakultät vertreten muss, an das Dekanat einzureichen.
Bei Antragstellern, die nicht hauptberuflich an der Universität Heidelberg tätig sind, ist eine zusätzliche schriftliche Bestätigung durch die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des Fachs erforderlich, aus der hervorgeht, dass die regelmäßige Wahrnehmung der Lehrverpflichtung an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften gewährleistet ist.
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Dem Antrag sind außerdem drei externe Gutachtervorschläge (mit vollständiger Adresse) beizufügen, die von der/dem Geschäftsführende/n Direktor/in abgezeichnet sein muss. Die Gutachter sollen fachkompetent aber neutral sein. Sie dürfen nicht durch gemeinsame Forschungsprojekte oder gemeinsame Publikationen mit der/dem Antragsteller/in verbunden sein.
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Antrag
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Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang
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Publikationsliste
Die Publikationen müssen vor und nach der Habilitation klar voneinander getrennt aufgeführt werden.
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Auflistung aller Lehrveranstaltungen
Vollständige, semesterweise Auflistung aller Lehrveranstaltungen seit der Habilitation. Bei Antragstellern, die außerhalb der Universität Heidelberg tätig sind, wird außerdem eine klare Aussage darüber erwartet, wie und wann die/der Betreffende gedenkt, auch in Zukunft seiner Lehrverpflichtung nachzukommen
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Angabe der Anzahl der betreuten und abgeschlossenen Promotionsarbeiten
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Promotionsurkunde
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Habilitationsurkunde
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Hinweis:
Die Lehrbefugnis und die Bezeichnung außerplanmäßige/r Professor/in kann gemäß GO § 26 (4) entzogen werden, wenn der/die Betroffene aus Gründen, die er/sie zu vertreten hat, zwei Jahre keine Lehrtätigkeit mehr ausgeübt hat.
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- Teilnehmerbegrenzung bei Lehrveranstaltungen
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- Erteilung einer Prüfungsbefugnis
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- Informationen zum Parallelstudium/Quereinstieg in ein Studium
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- Handreichung zur Verfahrensweise bei Änderungen
an Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen
und Modulhandbüchern
in der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften (Stand 12.06.2024)
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- Informationen und Formulare zur Promotion an der Fakultät
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- Informationen und Formulare zur Habilitation an der Fakultät
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- Informationen und Formulare der Ethikkommission der Fakultät
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Informationen zu Verfahrenswegen und -regelungen bei sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking und Verfahren zum Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten (GUIDE) |
Im Alltag von Studium, Arbeit und Forschung sind viele Menschen an der Universität Heidelberg in Kontakt. Innerhalb der Universität regelt die Senatsrichtlinie partnerschaftliches Verhalten ein respektvolles und faires Miteinander. Der Umgang aller Angehörigen sollte frei von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking sein und auftretende Konflikte sollten konstruktiv gelöst werden.
Für GUIDE – dem Verfahren zum Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten von UNIFY – starten als neue Anlaufstellen ab 15. November 2024 Vertrauenslotsen/innen an verschiedenen Stellen der Universität in ihre ehrenamtliche Tätigkeit - direkt vor Ort ansprechbar, zeitnah und vertraulich.
Vertrauenslotsen/innen kennen Wege und Ansprechpersonen an der Universität und können zielgerichtet verweisen.
Ratsuchende Angehörige der Universität können bei Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Stalking oder Konflikten im Arbeits-/oder Studienkontext Personen aus dem Pool aller Vertrauenslotsen/innen der Universität ansprechen. Die entsprechende Datenschutzerklärung finden Sie auf der Seite der Vertrauenslotsen/innen. Aus unserer Einrichtung sind direkt vor Ort für Sie da:
Prof. Dr. Katajun Lindenberg
Kim Keller.
Für eine Kontaktaufnahme vereinbaren Sie gerne per Mail oder im direkten Kontakt einen Termin für ein persönliches Treffen. Nennen Sie dabei bitte nur Ihren Wunsch nach einem vertraulichen Gespräch! Für Inhalte besteht Raum im persönlichen Kontakt. Die Ansprache der Vertrauenslotsen/innen und die Gespräche verlaufen grundlegend vertraulich und anonymisiert. Um zu erfassen, welche Möglichkeiten Sie haben, sind Namen oder Angaben zu Dritten, die Rückschlüsse auf Personen zulassen nicht erforderlich.
Mehr Informationen im Zusammenhang „Antidiskriminierung und Konflikte“, zu GUIDE, Beratungsmöglichkeiten und zu den Vertrauenslotsen/innen gibt es bei UNIFY.
Weitere konkrete Handlungsmöglichkeiten und Beratungsangebote für Betroffene sowie die Kontaktinformationen der offiziellen Ansprechpartner/innen können hier gefunden werden.
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