Promotion Promotionsantrag stellen
Wenn Sie einen Promotionsantrag stellen möchten, dann befolgen Sie bitte die folgenden 3 Schritte in der aufgeführten Reihenfolge.
Schritt 1
Für Ihr Promotionsvorhaben müssen Sie zunächst eine:n Betreuer:in finden, sich mit ihm:ihr auf ein Thema einigen und die „Promotionsvereinbarung“ (deutsche oder deutsch-englische Version) abschließen. Für den Fall, dass auch ein oder eine externe:r Betreuer:in mit vorgesehen ist, muss dem Dekanat (Promotionsbüro) auch mitgeteilt werden, wer die Reisekosten übernimmt. Die Fakultät kann in aller Regel keine Reisekosten übernehmen (siehe Formular: „Erklärung: Reisekosten externe:r Betreuer:in“).
Schritt 2
Nachdem die „Promotionsvereinbarung“ von beiden Seiten unterschrieben wurde, registrieren Sie sich online im heiDOCS Portal. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung ohne die unterschriebene Promotionsvereinbarung nicht vervollständigt werden kann.
Schritt 3
Nach der Registrierung im heiDOCS Portal müssen die erforderlichen Promotionsantragsunterlagen im Dekanat (Promotionsbüro) eingereicht werden. Dafür scannen Sie alle Unterlagen (1. bis 8. und ggf. 9) ein und senden diese per Email als ein pdf-Dokument an promotionsantraege@verkult.uni-heidelberg.de. Die erforderlichen Formulare finden Sie über den Servicebereich (siehe Link). Die Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen § 4 der Promotionsordnung (Nr. 8, s.u.) sind zusätzlich in Papierform beim Promotionsbüro einzureichen. Entweder per Post (auch Hauspost ist möglich) oder Sie werfen die Unterlagen in einem Umschlag in den Briefkasten außerhalb des Dekanats-Gebäudes ein.
- Formular: Antrag auf Annahme als Doktorand:in
- Formular: Erklärung über vorausgegangene oder laufende Promotionsversuche
- Formular: Promotionsvereinbarung (Deutsch) oder Promotionsvereinbarung Deutsch/Englisch / Doctoral Agreement German/English
- Formular: Erklärung: Reisekosten externe:r Betreuer:in (Für den Fall, das auch ein:e externe:r Betreuer:in mit vorgesehen ist, muss dem Dekanat (Promotionsbüro) auch mitgeteilt werden, wer die Reisekosten übernimmt. Die Fakultät kann in aller Regel keine Reisekosten übernehmen)
- Darstellung des ausbildungsbezogenen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs; darüber hinaus können für das Promotionsvorhaben einschlägige sonstige Leistungen, Kenntnisse und Erfahrungen zusätzlich dargestellt werden
- Kopie des Lichtbildausweises
- Angabe des in Aussicht genommenen Dissertationsthemas mit einem kurzem Konzept der Dissertation (3 - 4 Seiten)
-
Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen § 4 der Promotionsordnung
- Amtlich beglaubigte Fotokopien oder Abschriften der erworbenen Hochschul- und Universitätsabschlusszeugnisse (Magister, Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten. Darüber hinaus ist (außer bei englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich. Nähere Informationen zu beglaubigten Kopien und Übersetzungen finden Sie auf der verlinkten Website.
- Gegebenenfalls Vorlage von Publikationen mit einem Begleitschreiben - § 4 (4) der Promotionsordnung.
(Mustertext für das Begleitschreiben: Zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 (4) der Promotionsordnung bitte ich um freundliche Berücksichtigung der ausgewählten Publikationen mit wissenschaftlichen Schwerpunkt im Fach .... . Anschließend die Zeitschriftenartikel auflisten.)
- Nur Bei Drittstaaten: Formular: Erklärung zur Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorschriften für die Annahme einer/s Dokotranden:in aus einem Drittstaat (siehe hierzu auch die verlinkten Informationen für die fakultätsinternen Betreuer:innen)
Wichtige Hinweise
- Festgelegte Einreichungsfristen für Promotionsanträge gibt es nicht.
- Für die Fächer Diakoniewissenschaft und Sozialethik (Theologische Fakultät) können keine Promotionsanträge mehr gestellt werden.
- Es werden nur vollständige Unterlagen akzeptiert.
- Über den Promotionsantrag wird in der Regel binnen sechs Wochen entschieden. Antragsteller/innen werden schriftlich über die Entscheidung des Promotionsausschusses informiert. Bitte warten Sie diesen Verfahrensschritt unbedingt ab!
- Vor- oder Rückdatierung von Formularen ist nicht gestattet. Das aktuelle Datum ist zu verwenden!