Promotionsantrag


 

Wichtige Hinweise:

  • Festgelegte Einreichungsfristen für Promotionsanträge gibt es nicht.
  • Für die Fächer Diakoniewissenschaft und Sozialethik (Theologische Fakultät) können keine Promotionsanträge mehr gestellt werden.
  • Es werden nur vollständige Unterlagen akzeptiert.
  • Über den Promotionsantrag wird in der Regel binnen sechs Wochen entschieden. Antragsteller/innen werden schriftlich über die Entscheidung des Promotionsausschusses informiert. Bitte warten Sie diesen Verfahrensschritt unbedingt ab!
  • Vor- oder Rückdatierung von Formularen ist nicht gestattet. Das aktuelle Datum ist zu verwenden!

 

  • Wenn Sie einen Promotionsantrag stellen möchten, dann befolgen Sie bitte die 3 Schritte in der aufgeführten Reihenfolge:

    Schritt 1:
    Für Ihr Promotionsvorhaben müssen Sie eine/n Betreuer/in finden, mit ihm/ihr auf ein Thema einigen und die "Promotionsvereinbarung" (DEUTSCHE Version ODER DEUTSCH/ENGLISCHE Version) abschließen. Für den Fall, das auch ein/e externe/r Betreuer/in mit vorgesehen ist, muss dem Dekanat (Promotionsbüro) auch mitgeteilt werden, wer die Reisekosten übernimmt. Die Fakultät kann in aller Regel keine Reisekosten übernehmen (Formular: Erklärung: Reisekosten externe/r Betreuerin).

    Schritt 2:
    Nachdem die "Promotionsvereinbarung" von beiden Seiten unterschrieben wurde, registrieren Sie sich online im heiDOCS Portal. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung ohne die unterschriebene Promotionsvereinbarung nicht vervollständigt werden kann.

    Schritt 3:
    Nach der Registrierung im heiDOCS Portal müssen die erforderlichen Promotionsantragsunterlagen im Dekanat (Promotionsbüro) eingereicht werden.




Veranwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 10.12.2024