
Habilitation
Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet der Fakultät für Verhaltens-und Empirische Kulturwissenschaften.
Voraussetzungen und zu erbringende Leistungen
Die Annahme als Habilitand:in setzt die Promotion oder einen gleichwertigen akademischen Abschluss in dem Fach oder Fachgebiet und in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit sowie Lehrerfahrung voraus.
Für die Habilitation müssen folgende Leistungen erbracht werden, aus denen die Eignung des oder der Bewerbers:in für die Forschungs- und Lehrtätigkeiten eines oder einer Professors:in hervorgeht:
- die schriftliche Habilitationsleistung;
- der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung gemäß Habilitationsordnung;
- die mündliche Habilitationsleistung.

